Zum Hauptinhalt springen

Kosten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

In der Seniorenresidenz St. Paul werden auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Entlastung zuhause pflegender Angehöriger angeboten.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Entgelte pro Tag in EUR ab 01.04.2021 in den Pflegegraden (PG)

 

Pflegesatz

ARB*

ABZU**

Unterkunft

Verpflegung

Entgelt

Investitions-kosten

PG 1

47,24

1,93

1,95

18,07

10,44

79,63

20 bis 28

PG 2

60,57

1,93

1,95

18,07

10,44

92,96

20 bis 28

PG 3

76,74

1,93

1,95

18,07

10,44

109,13

20 bis 28

PG 4

93,60

1,93

1,95

18,07

10,44

125,99

20 bis 28

PG 5

101,17

1,93

1,95

18,07

10,44

133,56

20 bis 28

Im PG 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege, jedoch kann der so genannte Entlastungsbetrag von 125 EUR dafür eingesetzt werden. Im PG 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. In den Pflegegraden 2 bis 5 bezuschusst die Pflegekasse die Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit jeweils 1.612 EUR im Jahr.

Ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt sich der Leistungsanspruch verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weiter gezahlt.

Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 EUR im Jahr) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weiter gezahlt. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird tagesgenau abgerechnet.

Ein Berechnungsbeispiel für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

Ein Herr mit Pflegegrad 3 möchte 14 Tage Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz St. Paul in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür berechnen sich wie folgt:

Pflegesatz für die Kurzzeitpflege in PG 3
76,74 EUR x 14 Tage zuzüglich ARB
1,93 EUR x 14 Tage zzgl. ABZU 1,95 EUR x 14 Tage

 

1.128,68 EUR

zuzüglich Eigenanteil:
Unterkunftskosten: 14 Tage x 18,07 EUR
Verpflegungskosten: 14 Tage x 10,44 EUR
Investitionskosten: 14 Tage x 20 EUR (z.B.)


252,98 EUR
146,16 EUR
280,00 EUR

Summe Eigenanteil

679,14 EUR

Der Leistungsbetrag der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege beträgt in diesem Beispiel 1.612 EUR im Jahr. Auf dieses Budget können die Kosten für die Pflege, für den ARB (Ausbildungsrefinanzierungsbetrag) und für den ABZU (Ausbildungszuschlag) angerechnet werden.

In diesem Fall bezahlt der Herr für 14 Tage Kurzzeitpflege 679,14 EUR, diese Kosten müssen als Eigenanteil selbst getragen werden.

483,32 EUR des Kurzzeitpflege-Budgets (1.612 EUR abzgl. 1.128,68 EUR) werden nicht ausgeschöpft und können im gleichen Jahr noch für eine weitere Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Pflegekasse sind komplex. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall vor Inanspruchnahme einer Dauer-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf und erkundigen Sie sich nach notwendigen Anträgen und möglichen Pflegekassen-Leistungen, die eventuell noch zur Finanzierung eingesetzt werden können.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Kaufmann
Einrichtungsleiter

Marlene Theemann
Luzie Steinbach
Pflegedienstleitung



Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Haus und auf den Kontakt mit Ihnen.

Seniorenresidenz St. Paul GmbH
Arnold-Janssen-Str. 5
54516 Wittlich

Tel.: 0 65 71 - 14 809-0
Fax: 0 65 71 - 14 809-150

E-Mail: info@sr-stpaul.de