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Kosten der Dauerpflege

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Pflegekosten in unserem Haus pro Tag sowie über die Berechnung des Eigenanteils.

Vollstationäre Pflege (Dauerpflege)
Entgelte pro Tag in EUR ab 01.04.2021 in den Pflegegraden (PG)

 

Pflegesatz

ARB*

ABZU**

Unterkunft

Verpflegung

Entgelt

Investitionsss-kosten

PG 1

41,50

1,93

1,95

18,07

10,44

73,89

20 bis 28

PG 2

53,21

1,93

1,95

18,07

10,44

85,60

20 bis 28

PG 3

69,38

1,93

1,95

18,07

10,44

101,77

20 bis 28

PG 4

86,24

1,93

1,95

18,07

10,44

118,63

20 bis 28

PG 5

93,81

1,93

1,95

18,07

10,44

126,20

20 bis 28

* Ausbildungsrefinanzierungsbetrag
** Ausbildungszuschlag

Der einrichtungsindividuelle Eigenanteil an den Pflegekosten für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 27,89 EUR pro Tag.

Die Höhe der so genannten Investitionskosten hängt von der Ausstattung des Zimmers ab (Einzel- oder Doppelzimmer). Um das Gesamtentgelt pro Tag zu erfahren, muss zu dem Betrag in der Spalte "Entgelt", der vom Pflegegrad abhängig ist, der jeweilige Investitionskostensatz addiert werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Der Betrag, den die Pflegeversicherung zu den Kosten der vollstationären Dauerpflege beiträgt, ist abhängig von dem durch den MDK festgestellten Pflegegrad (PG).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungsbeträge, die die Pflegeversicherung monatlich zu den Kosten der Pflege zuzahlt.

Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Dauerpflege
nach Pflegegraden in EUR pro Monat, gültig seit dem 01.01.2017

Pflegegrad

Festzuschuss

1

125 EUR

2

770 EUR

3

1.262 EUR

4

1.775 EUR

5

2.005 EUR

Bei den stationären Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung handelt es sich um einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Damit reduzieren sich die Kosten der Pflegebedürftigen bzw. der Angehörigen ganz erheblich, wie unser Berechnungsbeispiel auf der nächsten Seite zeigt.

Ein Berechnungsbeispiel für die vollstationäre Dauerpflege:

Eine Dame, bei der der Pflegegrad 2 bereits festgestellt wurde, soll in die Seniorenresidenz St. Paul aufgenommen werden. Die Tochter möchte wissen, welche Kosten im Monat nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung selbst getragen werden müssen. Die Heimkosten berechnen sich in diesem Fall wie folgt:

Pflegesatz in Pflegegrad (PG) 2
53,21 EUR x 30,42 (durchschn. Anzahl Tage im Monat)

1.618,65 EUR

abzüglich Anteil der Pflegekasse PG 2 pro Monat
770 EUR

770 EUR

Einheitlicher Eigenanteil des Pflegebedürftigen
für die Pflege

848,65 EUR

Zuzüglich:
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag ARB (1,93 EUR)
Ausbildungszuschlag AZU (1,95 EUR)
Unterkunft (18,07 EUR)
Verpflegung (10,44 EUR)
Investitionskosten (je nach Zimmer, bspw. 20 EUR)
jeweils x 30,42 Tage/Monat


58,71 EUR
59,32EUR
549,69 EUR
317,58 EUR
608,40 EUR

Ergibt einen monatlich zu tragenden Eigenanteil von:

2.442,35 EUR

Daraus folgt, dass in einem Zimmer mit einem Investitionskostensatz von 20 EUR pro Tag 2.442,35 EUR als Eigenanteil monatlich selbst getragen werden müssen.
Dieser Betrag gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.

Da alle Monate mit 30,42 Tagen berechnet werden, ist der Eigenanteil in jedem Monat gleich.

Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Pflegekasse sind komplex. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall vor Inanspruchnahme einer Dauer-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf und erkundigen Sie sich nach notwendigen Anträgen und möglichen Pflegekassen-Leistungen, die eventuell noch zur Finanzierung eingesetzt werden können.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Kaufmann
Einrichtungsleiter

Marlene Theemann
Luzie Steinbach
Pflegedienstleitung



Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Haus und auf den Kontakt mit Ihnen.

Seniorenresidenz St. Paul GmbH
Arnold-Janssen-Str. 5
54516 Wittlich

Tel.: 0 65 71 - 14 809-0
Fax: 0 65 71 - 14 809-150

E-Mail: info@sr-stpaul.de