Liebe Angehörige, liebe Besucher,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie hiermit darauf hinweisen, dass ab 01.12.2020 gemäß § 5 Abs. 3 Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte (…) in Pflegeeinrichtungen (…) nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (…), vom 27.11.2020 eine FFP 2 Maskenpflicht für alle Besucher*innen unserer Einrichtung gilt.
Zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter*innen haben wir mit den zuständigen Behörden folgendes Besuchs- und Schutzkonzept abgestimmt:
- Einlasszeiten von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
= Sie werden vom Personal in Empfang genommen und zum Bewohnerzimmer begleitet. - Maximal täglich 1 Besucher*in pro Bewohner*in für eine Dauer von max. 2 Stunden
= Bitte vermeiden Sie größere Ansammlungen von Personen. - Dokumentation des Besuchs mit Erfassung der Kontaktdaten und Besuchszeiten
= Wir bitten weiterhin um Vollständigkeit der Angaben. - Konstantes Tragen einer FFP 2-Maske (ohne Ventil) und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
= Dies gilt für alle Besucher*innen für den gesamten Zeitraum des Besuchs.
= Dies gilt auch für den Aufenthalt IM BEWOHNERZIMMER. - kein Kontakt zu anderen Bewohner*innen
= Bitte halten Sie sich nicht in den Speiseräumen und den Dienstzimmern auf und nutzen Sie direkte Wege. - Personen mit erkennbaren (Atemwegs-)Erkrankungen / Covid-19-Infektion haben weiterhin keinen Zutritt
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaufmann
Einrichtungsleitung